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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
18.03.2016 Schweiz
Arbeitslosigkeit
Personen
Work
Michael Schweitzer
Arbeitslosentaggeld
Ratgeber
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Krank geschrieben: Soll ich mich trotzdem arbeitslos melden? Meine Chefin hat mir gekündigt, weil ich lange Zelt arbeitsunfähig war. Ich bin immer noch bis auf weiteres zu 100 Prozent krank geschrieben. Am Ende der Kündigungsfrist wollte ich mich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) arbeitslos melden. Zu meinem Erstaunen wurde ich aber nach Hause geschickt mit der Begründung, ich sei nicht vermittlungsfähig und müsse mich nicht anmelden. Unter diesen Umständen bekäme Ich sowieso kein Arbeitslosengeld. Ist das korrekt? Michael Schweizer: Nein. Obwohl Sie derzeit nicht arbeiten können, müssen Sie sich beim RAV melden und der Arbeitslosenkasse Ihre Unterlagen einreichen. Nur so ist sichergestellt, dass diese Ihren Anspruch richtig berechnet. Die Kasse ist verpflichtet, Ihren Anspruch an dem Datum festzulegen, an dem Sie sich anmelden. Und wie viel Taggeld Sie erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie viele Monate Sie in den letzten Jahren vor der Anmeldung beim RAV gearbeitet haben. Wenn Sie sich erst anmelden, nachdem Sie nicht mehr krank geschrieben sind, kann es sein, dass Sie Taggelder verlieren. Sollten Sie sich beispielsweise erst acht Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses anmelden, würden Ihnen nur 260 anstatt 400 Taggelder zustehen. Michael Schweizer, Unia Arbeitslosenkasse.
Work, 18.3.2016.
Unia Schweiz > Arbeitslosigkeit. Krankheit. Ratgeber. Unia Schweiz, 2016-03-18.
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06.02.2015 EU
Schweiz
Arbeitslosigkeit
Personen
Work
Michael Schweitzer
Arbeitslosenversicherung
Ratgeber
Taggeld
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Michael Schweitzer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt. EU-Bürgerin: Kann ich mich in der EU arbeitslos melden? Ich bin Österreicherin und habe während der letzten fünf Jahre in verschiedenen Restaurants in Zürich und Luzern gearbeitet. Nun hat mir mein Chef aus wirtschaftlichen Gründen auf Ende Februar 2015 gekündigt. Trotz intensiver Suche habe ich bis jetzt in der Schweiz keine neue Stelle gefunden. Ich möchte deshalb wieder zurück In meine Heimat und dort Arbeit suchen. Kann Ich mich bei meiner Rückkehr in Österreich arbeitslos melden? Michael Schweizer: Ja, das können Sie. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz gearbeitet haben, können sich in jedem EU-Land arbeitslos melden. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, die Ihnen in der Schweiz vom Lohn abgezogen wurden, werden Ihnen in Österreich vollumfänglich angerechnet. Damit Sie aber Arbeitslosenentschädigung erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen - sowohl in der Schweiz als auch im jeweiligen EU-Land. Sie müssen zum Beispiel vor Ihrer Arbeitslosigkeit eine bestimmte Zeit lang gearbeitet und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Und Sie müssen sogenannt vermittelbar sein. Das bedeutet, dass Sie per sofort eine neue Stelle antreten können. (…). Michael Schweizer.
Work, 6.2.2015.
Work > Arbeitslosenversicherung. Taggeld. Work, 2015-02-06.
Ganzer Text
06.02.2015 Schweiz
Arbeitslosigkeit
Grenzgänger
Personen
Work
Michael Schweitzer
Arbeitslosenversicherung
Grenzgänger
Ratgeber
Taggeld
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Taggeld: Wie ist das als Grenzgänger? Ich bin Musiker und seit einem halben Jahr arbeitslos. Nun habe ich für vier Monate eine befristete Stelle als Cellist beim Rundfunkorchester In München gefunden. München ist von meinem Wohnort St. Gallen aus erreichbar. Daher werde ich nicht nach Deutschland ziehen, sondern pendeln. Wie wirkt sich dieses Engagement im Ausland auf meine Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz aus? Michael Schweitzer: Da Sie Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Schweiz behalten, gelten Sie als „unechter Grenzgänger“. Das bedeutet, dass die Arbeit, die Sie in Deutschland leisten, später als beitragspflichtige Beschäftigung in der Schweiz anerkannt wird, dass Ihnen also von Ihrem Einkommen die Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen werden. Das kam für Sie nützlich sein, wenn Sie nach diesen vier Monaten immer noch arbeitslos sein sollten. Denn je länger Sie Beiträge einzahlen, desto länger können Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen. Sogenannte unechte Grenzgänger wie Sie können wählen, ob sie ihr Arbeitslosengeld entweder im letzten Beschäftigungsstaat (in Ihrem Fall Deutschland) oder im Wohnstaat (also in der Schweiz) beziehen wollen. Speziell ist die Situation, wenn Ihr Einkommen in München tiefer ist als das Arbeitslosengeld, das Sie bisher erhalten haben. (…). Michael Schweitzer, Unia-Arbeitslosenkasse.
Work, 6.2.2015.
Work > Arbeitslosigkeit. Grenzgänger. Taggeld. Ratgeber. Work, 2015-02-06.
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